Fördermittel und Finanzierungshilfen im Rahmen der energetischen Sanierung

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Wichtiger Hinweis: Unsere Informationen zu den Fördermitteln und Finanzierungshilfen wurden sorgfältig zusammengestellt. Wir empfehlen dennoch, diese eigenständig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Beachten Sie bitte, dass sich die Gesetzeslage ändern kann, wodurch möglicherweise nicht alle aktuellen Änderungen berücksichtigt sind. Die Angaben dienen als Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.

Das Thema Energiesparen ist topaktuell und wird es noch viele Jahre bleiben. Gleichzeitig stehen Eigentümer von Immobilien, Bauherren und Sanierer vor der Frage: Welche finanzielle Unterstützung bietet der Staat? Wenn Sie Fenster und Haustüren austauschen lassen möchten, können Sie staatliche Fördermittel beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Steuerersparnis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie verbrauchen weniger Energie.
  • Dadurch verringern sich dauerhaft die Ausgaben für Strom und Heizung.
  • Mit staatlichen Hilfen sinken die Kosten für den Austausch von Fenstern und Haustüren.
  • Ihre Immobilie gewinnt an Wert, wenn die Eingangstür und die Fenster auf dem neuesten Stand sind.
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.


Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Fördermittel und Finanzierungshilfen, die Ihnen zustehen! Wir beraten Sie gern und sind beim Einbau neuer Fenster, Rollladen und Haustüren Ihr zuverlässiger Partner.

Maßgeschneiderte Förderprogramme von BAFA und KfW

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an; viele Informationen dazu finden Sie auf der BAFA-Website. Möglich sind Zuschüsse für den Einbau neuer Fenster, Haustüren und Rollladen, die die Anforderungen an die Energiespar-Normen und das GEG (Gebäudeenergiegesetz) erfüllen.

Die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Am 1. Januar 2024 trat die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft, mit der u. a. Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten finanziell gefördert werden. Fördermittel sind zum Beispiel für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern sowie für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung vorgesehen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden werden durch das BAFA finanziell gefördert.

Die Fördermittel gelten sowohl für den erstmaligen Einbau als auch für die Erneuerung bei einer Sanierung. Die Förderung kann von privaten Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen), gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunen sowie Freiberuflern und gewerblich tätigen Personen beantragt werden.

  • Die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit dürfen maximal 30.000 Euro betragen.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Wohneinheit erhöhen sich auf maximal 60.000 Euro, wenn der iSFP-Bonus (individueller Sanierungs-Fahrplan) gewährt wird.
  • Der Zuschuss beläuft sich auf 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungs-Fahrplan vor, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Ein Experte für Energieeffizienz muss mit eingebunden werden.
  • Der Baubeginn sollte erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.

Förderprogramm der KfW für den Einbau von neuen Fenstern und Sonnenschutz

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Haus oder Wohnung, z. B. den Austausch von Fenstern und Außentüren, mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus; das gilt sowohl für die Sanierung als auch für den Kauf.

Gefördert werden:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Unternehmen, kommunale Unternehmen und freiberuflich Tätige,
  • alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände,
  • soziale Organisationen und Vereine sowie
  • Contracting-Geber.


Die Kreditlaufzeit beträgt 4-30 Jahre bei Inanspruchnahme eines Annuitätendarlehns mit 1-5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit und jeweils einer 10-jährigen Zinsbindung bzw. 4-10 Jahre bei einem endfälligen Darlehen. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zwischen 5 Prozent und 45 Prozent. Außerdem ist eine zusätzliche Förderung (z. B. für Baubegleitung) möglich, durch die der maximale Tilgungszuschuss noch weiter erhöht werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der KfW-Website.

Beim Einbau neuer Fenster und Außentüren Steuern sparen

Wenn Sie keine Förderung durch die BAFA oder KfW erhalten oder in Anspruch nehmen wollen, ist das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen eine gute Alternative. Beim Wechsel der Fenster und Außentüren können Sie als Besitzer 20 % der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Der maximale Steuernachlass ist pro Haus/Wohnung auf 40.000 Euro begrenzt. Der Steuernachlass wird über drei Jahre verteilt:

  • Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahmen abgeschlossen wurden, sowie im Folgejahr können Sie jeweils 7 Prozent der Kosten – maximal 14.000 Euro pro Jahr – steuerlich geltend machen.
  • Im dritten Jahr reduziert sich die Steuerermäßigung auf 6 Prozent (maximal 12.000 Euro).
  • Für Maßnahmen, die 2024 starten und bis Ende 2025 abgeschlossen werden, soll der Steuerbonus von 20 auf 30 Prozent angehoben werden.
  • Fällt Ihre Einkommensteuer geringer aus als der Steuerbonus, sinkt Ihre Steuerlast für dieses Fiskaljahr maximal auf 0 Euro. Eine Verschiebung des Restbetrags in ein anderes Steuerjahr ist nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen haben und bis zum 01.01.2030 abgeschlossen sein.
  • Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden.
  • Bei den neuen Fenstern und Haustüren sind die geltenden Wärmedämmwerte einzuhalten.
  • Die Immobilie darf nur privat genutzt werden, die Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften aus der Immobilie ist nicht zulässig.
  • Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Die Rechnung muss die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des ausführenden Fachbetriebs und die Adresse der Immobilie ausweisen und in deutscher Sprache ausgestellt sein.
  • Die Zahlung der Rechnung muss unbar, am besten per Überweisung, erfolgen und anhand von Kontoauszügen belegbar sein.
  • Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie für jedes der drei Jahre die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.


Förderfähig sind die Materialkosten und die Lohnkosten bis zu einer Gesamthöhe von 200.000 Euro. Wenn die Maßnahmen vollständig abgeschlossen sind, muss eine Erklärung des ausführenden Fachunternehmens über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorgelegt werden.

Beachten Sie: Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen müssen Sie das Vorhaben weder anmelden noch beantragen. Auch das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten ist nicht zwingend erforderlich. Der bürokratische Aufwand ist daher gering. Beachten Sie jedoch, dass das Steuersparmodell nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden darf.

Wenn Sie den Bonus in Anspruch nehmen, können Sie von den Gesamtkosten für die Sanierung (in Höhe von maximal 200.000 Euro) 20 Prozent bei der Steuer geltend machen. Beim Erreichen der Gesamtsumme sparen Sie also 40.000 Euro. Die jährliche Steuerersparnis wird direkt mit Ihrer Steuerschuld saldiert und verringert diese – anders als etwa Werbungskosten, die auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden und so anteilig die Steuerlast senken. Sie können Einzelmaßnahmen geltend machen oder umfangreiche Sanierungen. Bei größeren Projekten ist die Durchführung nach einem Sanierungsplan hilfreich.


Lohnt sich das Steuersparmodell oder sind andere Finanzierungshilfen sinnvoller?

Ob sich das Steuersparmodell für Sie lohnt, kommt auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Wenn Sie eine hohe Planungssicherheit wünschen oder die Immobilie nicht selbst bewohnen, ist das Steuersparmodell entweder nachteilig oder nicht zulässig. Das Finanzamt entscheidet erst nach Abschluss der Arbeiten über die Gewährung. Auch bei einer geringen Steuerlast ist das Modell nicht empfehlenswert. In diesen Fällen sind Sie mit einer staatlichen Förderung oder einem Kredit mit günstigen Konditionen von der KfW besser dran. Möchten Sie noch mehr Informationen? Über diesen Link gelangen Sie zu einem praktischen Fördermittel-Assistenten mit zahlreichen Auskünften über Ihr individuelles Sanierungsprojekt. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an unser Team wenden, wenn Sie sich für neue Fenster und Türen sowie Finanzierungshilfen interessieren. Wir beraten Sie umfassend über die Vorteile einer energetischen Sanierung und unterstützen Sie bei der Entscheidung für die geeigneten Fördermittel. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

VFF erklärt: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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VFF erklärt: Energetische Sanierungsmaßnahmen

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