Fördermittel und Finanzierungshilfen im Rahmen der energetischen Sanierung

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Das Thema Energiesparen ist derzeit topaktuell. Gleichzeitig stehen viele Eigentümer von Immobilien vor der Frage: Welche finanzielle Unterstützung bietet der Staat? Wenn Sie Fenster und Haustüren austauschen lassen möchten, können Sie staatliche Fördermittel beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist die Steuerersparnis, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie verbrauchen weniger Energie
  • Dadurch verringern sich die Ausgaben für Strom und Heizung
  • Mit staatlichen Hilfen sinken die Kosten für den Austausch von Fenstern und Haustüren
  • Ihre Immobilie gewinnt an Wert, wenn die Eingangstür und die Fenster auf dem neuesten Stand sind
  • Sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz

Informieren Sie sich jetzt über die verschiedenen Fördermittel und Finanzierungshilfen, die Ihnen zustehen! Wir beraten Sie gern und sind beim Einbau neuer Fenster, Rollladen und Haustüren Ihr zuverlässiger Partner.

Maßgeschneiderte Förderprogramme von BAFA und KfW

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an (weitere Informationen auf der BAFA-Website). Möglich sind Zuschüsse für den Einbau neuer Fenster, Haustüren und Rollladen, die die Anforderungen an die Energiespar-Maßnahmen erfüllen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Tilgungszuschüsse für Kredite, die Ihnen die Umsetzung von Sanierungen finanziell erleichtern (weitere Informationen auf der KfW-Website).

Die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen über das BAFA

Seit dem 1. Januar 2021 werden Einzelmaßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Fördermittel gibt es zum Beispiel für Fenster und Außentüren sowie außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Die Fördermittel gelten für die Erneuerung bei einer Sanierung oder für den erstmaligen Einbau. Die Förderung kann von privaten Eigentümern, aber auch von gemeinnützigen Einrichtungen, Kommunen, Freiberuflern und gewerblich tätigen Personen beantragt werden.

  • Je Wohneinheit sind maximal 60.000 Euro förderfähig
  • Die Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen
  • Der Zuschuss liegt zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Ein Experte für Energieeffizienz muss mit eingebunden werden

Beim Einbau neuer Fenster und Außentüren Steuern sparen

Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen ist eine gute Alternative. Beim Wechsel der Fenster und Außentüren können Sie 20 % des Gesamtbetrags an Steuern sparen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen haben und bis zum 01.01.2030 abgeschlossen sein
  • Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein und von Ihnen selbst bewohnt werden
  • Bei den neuen Fenstern und Haustüren sind die geltenden Wärmedämmwerte einzuhalten
  • Die Immobilie darf nur privat genutzt werden, die Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften aus der Immobilie ist nicht zulässig
  • Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden

Förderfähig sind die Materialkosten und die Lohnkosten bis zu einer Gesamthöhe von 200.000 Euro. Das Finanzamt benötigt für die Anerkennung Rechnungen des beauftragten Fachbetriebs, ausgestellt auf den Antragsteller. Des Weiteren sind Überweisungsbelege über den Gesamtbetrag erforderlich. Wenn die Maßnahmen vollständig abgeschlossen sind, muss eine Erklärung des ausführenden Fachunternehmens über die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen vorgelegt werden.

Beachten Sie: Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen müssen Sie das Vorhaben weder anmelden noch beantragen. Auch ein Energie-Effizienz-Experte ist nicht zwingend erforderlich. Der bürokratische Aufwand ist gering. Beachten Sie jedoch, dass das Steuersparmodell nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden darf.

Wenn Sie den Bonus in Anspruch nehmen, können Sie von den Gesamtkosten für die Sanierung in Höhe von maximal 200.000 Euro 20 Prozent bei der Steuer geltend machen. Bei einem Erreichen der Gesamtsumme sparen Sie also 40.000 Euro. Dieser Betrag wird über drei Jahre verteilt von der Steuerlast abgezogen. Sie können Einzelmaßnahmen geltend machen oder umfangreiche Sanierungen. Bei größeren Projekten ist eine Durchführung nach einem Sanierungsplan hilfreich.

Lohnt sich das Steuersparmodell oder sind andere Finanzierungshilfen sinnvoller?

Das kommt auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Wenn Sie eine hohe Planungssicherheit wünschen oder die Immobilie nicht selbst bewohnen, ist das Steuersparmodell entweder nachteilig oder nicht zulässig. Das Finanzamt entscheidet erst nach Abschluss der Arbeiten über die Gewährung. Auch bei einer geringen Steuerlast ist das Modell nicht empfehlenswert.

In diesem Fall sind Sie mit einer staatlichen Förderung oder einem Kredit mit günstigen Konditionen von der KfW besser dran. Möchten Sie noch mehr Informationen? Über diesen Link gelangen Sie zu einem praktischen Fördermittel-Assistenten mit zahlreichen Auskünften über Ihr individuelles Sanierungsprojekt.

Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an unser Team wenden, wenn Sie sich für neue Fenster und Türen sowie Finanzierungshilfen interessieren. Wir beraten Sie umfassend über die Vorteile einer energetischen Sanierung und unterstützen Sie bei der Entscheidung für die geeigneten Fördermittel. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

VFF erklärt: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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VFF erklärt: Energetische Sanierungsmaßnahmen

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